Anfang Mai haben die Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein ‚Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro‘ vorgestellt. In diesem Blogbeitrag wollen wir die grundsätzliche Machbarkeit des Aufholprogramms mittels einer groben Abschätzung plausibilisieren. Mit Blick auf den stark wachsenden Lehrermangel fragen wir uns, welche personellen Ressourcen erforderlich wären, um einem Teil aller Schüler:innen zusätzliche fachliche Förderangebote überhaupt anbieten zu können. Da derzeit außer an Gymnasien in allen übrigen Schulstufen und -arten Lehramtsabsolvent:innen fehlen, plädieren wir dafür, den Blick insbesondere auf den Einsatz von Lehramtsstudierenden zu richten und sie für eine Tätigkeit im Kontext des Aufholprogramms zu rekrutieren.

Weitere konzeptionelle Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit des Programms nehmen wir in unserem Beitrag nicht vor, verweisen aber für eine instruktive Einschätzung zu den Gelingensbedingungen wirksamer Fördermaßnahmen auf eine aktuelle Veröffentlichung des Learning Policy Institute in den USA: Die Studie betont, dass im Zentrum aller programmatischen Überlegungen die Beziehungsarbeit zu Kindern und Jugendlichen stehen muss, und dass Lernangebote die Kinder als ganze Personen in den Blick nehmen müssen. Werden Kinder und Jugendliche hingegen auf ihre Rolle als Schüler:innen mit Lernrückständen reduziert, laufen auch wohlmeinende Programme Gefahr, stigmatisierend und ungerechtigkeitsverstärkend zu wirken.

Die Adressaten des Programms

Zu den Maßnahmen, die im Rahmen des Aktionsprogramms gefördert werden, gehört als erster Baustein der Abbau von pandemiebedingten Lernrückständen durch zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler. Für diesen Programmteil stellt der Bund durch eine Umverteilung von Umsatzsteuerpunkten zugunsten der Länder insgesamt 1 Mrd. Euro bereit; erwartet wird dabei, dass die Länder diesen Programmteil im gleichen Ausmaß mit eigenen Beiträgen stärken und das Programm eigenverantwortlich umsetzen. Damit, so die Bundesregierung, sei „zum einen gewährleistet, dass die Maßnahmen passgenau auf die Lernrückstände der betreffenden Schülerinnen und Schüler abstellen sowie eine systematische Rückkopplung zu den Lehrkräften erfolgt. Zum anderen passen sich die zusätzlichen Maßnahmen in bereits laufende Förderprogramme der Schulen ein.“ Eine Beschreibung, auf welchen Teil der insgesamt knapp 11 Mio. Schülerinnen und Schüler das Programm sich bezieht, enthält die Verlautbarung jedoch nicht.

Für eine näherungsweise Beschreibung dieser Gruppe, die vorrangig Hilfe und Förderung nötig hat, stützen wir uns für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Förderschulen auf die Quote der Kinder, die im IQB-Bildungstrend 2016 Mindeststandards nicht erreichten. Ausweislich dieses Berichts verfehlten in Mathematik 15,4 Prozent der Viertklässler den Mindeststandard (Stanat u.a. (Hrsg.) 2017, S. 142) und in Deutsch 12,5 Prozent (Stanat u.a. (Hrsg.) 2017, S. 136). In der hier vorgestellten konservativen Abschätzung unterstellen wir, dass 14 Prozent (der Mittelwert beider Quoten) der Kinder der Grundschulen im Rahmen des Aktionsprogramms besonders gefördert werden sollten. Dieser Wert wird auch für die Gruppe der Förderschülerinnen und -schüler angesetzt.

Bezüglich der Jugendlichen, die in den nichtgymnasialen Schulen der Sekundarstufe I unterrichtet werden, stützt sich die Studie auf die Angabe des IQB-Bildungstrends 2018, der die Kompetenzen der Jugendlichen in der Jahrgangsstufe 9 der Sekundarstufe I untersuchte. Dort wurde – allerdings nur unter Bezug auf das Fach Mathematik – ermittelt, dass 5,6 Prozent der Jugendlichen die Mindeststandards für den Hauptschulabschluss verfehlten (Stanat u.a. (Hrsg.) 2019 – Tab.5.1web). Wir gehen auf dieser Grundlage von einer Quote der besonders förderungsbedürftigen Jugendlichen im nichtgymnasialen Bereich in Höhe von 6 Prozent aus.

Für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien fehlen Angaben zu gymnasialen Mindeststandards. Da einerseits berichtet wird, dass deutschlandweit 2018 nur 0,1 Prozent der Neuntklässler der Gymnasien die Mindeststandards für den Hauptschulabschluss verfehlen (Stanat u.a. (Hrsg.) 2019 – Tab.5.1web), dass andererseits vermutlich aber auch zumindest ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Gymnasien pandemiebedingt den Anschluss an der Lernfortschritt ihrer Klasse verloren haben dürften, nehmen wir hilfsweise an, dass 3 Prozent besonderen, pandemiebedingten Förderbedarf haben.

Mit Blick auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen der beruflichen Schulen muss, da dort keine standardisierten Leistungsüberprüfungen existieren, ein anderer Weg zur Ermittlung des Umfangs eines besonderen Förderbedarfs gewählt werden: Ausweislich einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes verfehlten 2018 insgesamt 15,1 Prozent der 20- bis unter 30-Jährigen den Abschluss einer Berufsausbildung (vgl. Anbuhl/Klemm 2019, S. 11). Orientiert an dieser Quote unterstellen wir für die Zwecke unserer Abschätzung, dass 15 Prozent der Jugendlichen und jungen Erwachsenen der beruflichen Schulen pandemiebedingt einen zusätzlichen Förderbedarf haben.

Zum Volumen des Förderbedarfs

Zur Ermittlung der Zahl der pädagogischen Kräfte, die für die Förderung der bei Berücksichtigung der genannten Bedarfsquoten insgesamt gut 1 Mio. Förderfälle erforderlich sein werden, müssen einige weitere Annahmen gemacht werden: Diese Annahmen beziehen sich auf den erforderlichen Umfang der wöchentlichen Förderstunden, der je Fall mit 3 Wochenstunden während der Schulwochen angesetzt wird. Bezogen auf 40 Schulwochen entspräche dies im Laufe eines Schuljahres also einem Förderumfang von 120 Stunden. Ferner wird hier davon ausgegangen, dass jeweils fünf Kinder und Jugendliche gemeinsam in Kleingruppen gefördert werden. Diese Annahmen verstehen sich als Rahmenannahmen, die dann je nach Ausgangssituation gefüllt werden können: So ist es z.B. denkbar, dass Einzelunterricht und Unterricht in größeren Gruppen oder dass individuelle Unterrichtszeit in Präsenz und Stunden im Distanzunterricht wechseln. Auch müssen die Fördermaßnahmen nicht zwingend unterrichtsbegleitend stattfinden. Andere mögliche, von der Bundesregierung ebenfalls genannte Programme wie etwa in den Sommerferien stattfindende Camps oder Lernwerkstätten könnten durch eine andere zeitliche Staffelung dieses Stundenkontingents natürlich ebenfalls realisiert werden. Schließlich wird davon ausgegangen, dass jede pädagogische Kraft mit 3 Wochenstunden zur Verfügung steht, zuzüglich der notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten, etwa zur engen Kopplung der Fördermaßnahmen mit den für die Schülerinnen und Schüler zuständigen Lehrkräften an der Schule.

Wenn unabhängig von der konkreten pädagogischen Füllung dieser Modellannahmen der daraus erwachsende Personalbedarf abgeleitet wird, so errechnet sich bei 3 Stunden je Woche und Fall und bei einer Gruppengröße von im Durchschnitt 5 sowie bei 3 Wochenstunden je pädagogische Kraft der oben in den beiden letzten Tabellenspalten ausgewiesene Bedarf an Unterrichtsstunden und Personal: Für die Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, Förderschulen und nichtgymnasialen Schulen der Sekundarstufe I ergibt sich ein Personalbedarf von insgesamt knapp 122.500 Kräften. Bei den Gymnasien läge dieser Bedarf bei gut 14.000 und bei den beruflichen Schulen bei etwa 73.500 Kräften mit auch jeweils drei Wochenstunden. Können die zur Verfügung stehenden Personen eine höhere Wochenstundenzahl leisten, läge der Gesamtbedarf an Personen entsprechend niedriger. Umgekehrt würde die Zahl benötigter Personen steigen, wenn der Förderumfang auf mehr als 3 Unterrichtsstunden je Woche erhöht oder die Kleingruppengröße unter 5 gesenkt würde.

Zu den Bedarfsdeckungsmöglichkeiten

Im Folgenden soll nun die Frage der Bedarfsdeckung betrachtet werden. Dabei muss zunächst darauf verwiesen werden, dass es – folgt man der jüngsten Prognose, die die Kultusministerkonferenz im Dezember 2020 vorgelegt hat – im Jahr 2021 im Bereich des generellen Lehrerbedarfs nahezu durchgängig einen deutlichen Lehrkräftemangel geben wird: Mit Ausnahme der Gymnasien wird für  alle Schulformen und -stufen ein Lehrkräftemangel in Höhe von insgesamt etwa 6.800 Personen erwartet – zusätzlich zu dem Mangel, der sich schon bis zum Schuljahr 2020/21 aufgebaut hat und von der KMK leider nicht zentral erfasst wird. Dass dieser Mangel tatsächlich schon länger besteht, wird allein schon durch die Tatsache bestätigt, dass die Bundesländer 2019 bundesweit insgesamt 3.265 Seiteinsteiger eingestellt haben. Das waren 9,5 Prozent aller Neueinstellungen (KMK 2020, Tabelle 1.7).  Lediglich im Bereich der Gymnasien wird für 2021 ein Überangebot von gut 3.600 Lehrkräften erwartet.

Vor diesem Hintergrund wird bei den Überlegungen zu den personellen Bedarfsdeckungsmöglichkeiten der gymnasiale Bereich nicht weiter betrachtet: Für diesen Bereich kann unterstellt werden, dass der Unterstützungsunterricht durch nicht eingestellte Bewerberinnen und Bewerber erbracht werden könnte. Ein Anreiz für diese Gruppe kann etwa dadurch geschaffen werden, dass ihnen bei Teilnahme am Unterstützungsunterricht verbesserte Einstellungschancen zugesagt werden.

Auch den Bereich der beruflichen Schulen betrachten wir nicht weiter: Hier sollte die Unterstützung im Rahmen der von der Bundesagentur für Arbeit gebotenen ‚Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)‘ geleistet werden. Diese Hilfen werden eng mit Ausbildungsbetrieben und den Berufsschulen abgestimmt und umfassen Bereiche wie die Wissensvermittlung in Allgemeinbildung und Fachtheorie, den Sprachunterricht und eine sozialpädagogische Begleitung (vgl. dazu Klemm 2012). Weiter unterstützend könnten hier zwei Jahrgänge der jährlich etwa 2.000 Lehramtsstudierenden mit einer beruflichen Fachrichtung (vgl. KMK 2019 – Tabelle 2.1), denen eine Tätigkeit in diesem Feld auf ihr verpflichtendes Schulpraktikum angerechnet werden könnte, eingesetzt werden.

Für den Bereich der gut 122.000 Kräfte, die (bei einem Einsatz von wöchentlich 3 Wochenstunden) für die Primarstufe, die Förderschulen und die nichtgymnasiale Sekundarstufe I benötigt werden, muss ein Bündel von Maßnahmen etabliert werden, damit dieser Bedarf gedeckt werden kann:

  • Zuallererst sollte das Potenzial genutzt werden, dass die Lehramtsstudierenden mit ihrem verpflichtenden Schulpraktikum darstellen: In unterschiedlicher Weise müssen sie in allen Bundesländern im Verlauf ihres Studiums schulpraktische Phasen absolvieren (für einen Überblick über landes- und hochschulspezifische Regelungen zum praktischen Ausbildungsteil in der ersten Phase des Lehramtsstudium vgl. die Daten des Monitor Lehrerbildung). Betroffen sind davon (ohne die Lehrämter für berufliche Schulen) etwa 28.000 Lehramtsstudierende je Studienjahrgang. Wenn man zwei dieser Jahrgänge, also etwa 56.000 Studierende, für eine entlohnte Tätigkeit als pädagogisches Personal im Rahmen des Aktionsprogramms aktivieren würde und ihnen diese Tätigkeit als Teil des Schulpraktikums anrechnen würde, könnten bis zu 56.000 Kräfte mit jeweils drei Wochenstunden auf diesem Wege gewonnen werden. Dies würde etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs decken. Wenn auf diese Weise mehr als 3 Wochenstunden je Studierenden aktiviert werden könnten, stiege die Bedarfsdeckung: Bei 6 statt 3 Wochenstunden könnten mit 56.000 Studierenden mehr als 90% aller benötigten Förderstunden erbracht werden. Der Vorteil dieses Modells läge mit Blick auf den zukünftigen Lehrkräftenachwuchs darin, dass Lehramtsstudierende bei einer derartigen Tätigkeit zu ihrem künftigen Beruf deutlich mehr Erfahrungen sammeln könnten als in einem ‚normalen‘ Schulpraktikum. Für die Schülerinnen und Schüler entstünde perspektivisch ein Vorteil daraus, dass Lehramtsstudierende eine Mentorenfunktion für sie wahrnehmen und Schülerinnen und Schüler aktiv dabei begleiten könnten, überhaupt einen Weg zurück zum schulischen Lernen zu finden.
  • Der auf jeden Fall noch nicht gedeckte Gesamtbedarf dieser Gruppe könnte weiter durch einzelne hinzu kommende Personengruppen bedient werden: durch Studierende, die auch derzeit schon als bezahlte ‚Nachhilfekräfte‘ arbeiten, durch junge Menschen, deren erste Phase der Lehrerbildung abgeschlossen ist und die noch auf eine Übernahme in ein Seminar der zweiten Phase warten, durch voll ausgebildete Lehrkräfte, die auf eine Übernahme in den Schuldienst warten, durch Lehrkräfte, die bezahlte ‚Nachhilfestunden‘ für diese Gruppe erteilen würden und nicht zuletzt durch die schwer quantifizierbare Gruppe von Menschen, die sich im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit schon jetzt in diesem Feld engagieren. Schließlich stehen Institutionen wie die auch von der Bundesregierung erwähnten Volkshochschulen, die Initiative „Teach First Deutschland“ sowie kommerzielle Nachhilfeanbieter zur Verfügung, um die Angebotslücke zu schließen.

Zu den Kosten

Die Mobilisierung einer derart großen Zahl an Lehramtsstudierenden ist eine komplexe Aufgabe, die eine enge Koordination mit den Zentren für Lehrerbildung an den ca. 70 lehrerbildenden Hochschulen, ihren Studierenden und den Schulen voraussetzt. Die Kosten für eine solche Projektorganisation und die dazu erforderliche digitale Infrastruktur (z.B. zum Matchen von durch Schulen und deren Lehrkräfte gemeldete Bedarfe mit – idealerweise regional verfügbaren – Lehramtsstudierenden), können wir hier nicht ermitteln. Wohl aber können wir überschlägig abschätzen, welche Kosten damit verbunden wären, wenn die erforderlichen Förderstunden (120 je Schüler oder Schüler mit Bedarf) vergütet würden. Für Lehramtsstudierende könnte dies neben der Anerkennung ihres Dienstes im Rahmen der schulpraktischen Studienleistung ein weiterer wichtiger Anreiz sein, zumal viele von ihnen pandemiebedingt derzeit die üblichen Nebentätigkeiten während des Studiums nicht ausüben können. Setzen wir in Anlehnung an eine Abschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (Anger/Plünnecke 2021) die marktübliche Vergütung einer Förderstunde mit 10 € an, so entstünden Kosten in Höhe von etwa 735 Mio. € für Schülerinnen und Schüler an Primarstufen, Förderschulen und in den nicht-gymnasialen Zweigen der Sekundarstufe I. Für alle Schularten beliefen sich die direkten Kosten auf knapp 1,3 Mrd. €.

Zum zeitlichen Horizont

Bei den Schülerinnen und Schülern, die pandemiebedingt einen zusätzlichen Förderbedarf haben, entsteht dieser Förderbedarf nicht irgendwann einmal. Sie werden zu Beginn des neuen Schuljahres mit einer Lernausgangslage in dieses Schuljahr eintreten, die dazu führen wird, dass ihre Anschlussmöglichkeiten an den Stand ihrer Lerngruppe gleichsam täglich geringer werden. Um dem entgegenzuwirken, müssen die vor uns liegenden Monate bis zum Beginn des neuen Schuljahres von den Ländern intensiv zur Vorbereitung der Umsetzung des Aktionsprogramms genutzt werden. Bestehende Initiativen wie die Corona School oder  naklar.io, die u.a. bereits über eine funktionsfähige digitale Infrastruktur verfügen, um (ehrenamtliche) Förderlehrkräfte und andere Freiwillige mit betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Schulen zu verknüpfen, könnten dafür einbezogen werden.

 


 

Lesetipps:

Die Beiträge „Abstellgleis Corona“ und „Schluss mit dem Dachsbau-Prinzip!“ von Dr. Jörg Dräger, die im März auf diesem Blog veröffentlicht wurden.

Die Studie „Das Leben von jungen Menschen in der Corona-Pandemie„, erschienen Ende März.

 


 

Literatur/Quellen

Anbuhl, M./Klemm, K. (2019): Baustelle Bildungsrepublik: Wo bleibt der Aufbruch? Berlin

Anger, C./Plünnecke, A. (2021): Schulische Bildung in Zeiten der Corona-Krise: Bildungsdefizite schnell beheben. Kurzstudie zum INSM-Bildungsmonitor 2021. Köln

Klemm, K. (2012): Was kostet eine Ausbildungsgarantie in Deutschland? Gutachten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh

KMK: (2020): Lehrereinstellungsbedarf und -angebot in der Bundesrepublik Deutschland 2020 – 2030 – Zusammengefasste Modellrechnungen der Länder. Berlin

KMK (2019): Einstellung von Lehrkräften 2019 – Tabellenauszug. Berlin

Stanat, P. u.a. (Hrsg.) (2017): IQB-Bildungstrend 2016. Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der Jahrgangsstufe 4 im zweiten Ländervergleich. Münster

Stanat, P. u.a. (Hrsg.) (2019): IQB-Bildungstrend 2018. Münster

Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2021): Bildung und Kultur – Berufliche Schulen Schuljahr 2019/20. Fachserie 11 Reihe 2. Wiesbaden

Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2020): Bildung und Kultur – Allgemeinbildende Schulen Schuljahr 2019/20. Fachserie 11 Reihe 1. Wiesbaden