Schon heute fällt es schwer, die offenen Stellen für Lehrkräfte zu besetzen, vor allem an den Grundschulen. Neueste Berechnungen auf Basis aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Der Lehrermangel in Grundschulen wird im Laufe der nächsten Jahre noch dramatischer als bislang angenommen. Im Jahr 2025 fehlen mindestens 26.300 Absolventen für das Grundschullehramt. Das sind etwa 11.000 Lehrkräfte mehr als in der Lehrerbedarfsprognose der Kultusministerkonferenz aus Oktober 2018. Und schulpolitische Ambitionen wie der Ganztagsschulausbau sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.


Um dem Lehrermangel zu begegnen, wird eine Mischung aus kurz- und langfristigen Ansätzen benötigt

26.300 fehlende Absolventen für das Grundschullehramt im Jahr 2025 – angesichts einer Dauer der Lehrerausbildung von etwa sieben Jahren bedeutet das: Auch eine rasche Aufstockung von Studienplätzen kann in der akuten Mangelsituation keine nennenswerte Abhilfe schaffen. Benötigt werden stattdessen kurzfristig wirkende Maßnahmen, um die erwartete Deckungslücke zu schließen. In den Ländern wird derzeit schon vieles ausprobiert und umgesetzt. Dier Maßnahmen fallen dabei grundsätzlich in drei Gruppen:

  • Maßnahmen, die auf eine Senkung des Bedarfs an Unterrichtswochenstunden zielen
  • Maßnahmen, die das Unterrichtsstundenangebot des schon beschäftigten Personals erhöhen
  • Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlichen Unterrichtspersonals

Senkung des Bedarfs an Unterrichtsstunden

Eine Erhöhung der Schülerzahl je Klasse würde zu einer Verminderung des Lehrkräftebedarfs führen. Dieser bedarfsmindernden Maßnahme stehen jedoch drei gewichtige Argumente entgegen:
Erstens ist der kurzfristige Effekt dieser Maßnahme eher gering. In der zweiten, dritten und vierten Jahrgangsstufe der Grundschulen können Klassenfrequenzen auch bisher schon erhöht werden, wenn in der Folge von Zuwanderung oder Umzug Kinder aufgenommen werden müssen. Auf die steigende Nachfrage nach Schulplätzen, die sich aus dem Geburtenanstieg ergibt, kann erstmals bei der Zusammensetzung der Eingangsklassen mit größeren Frequenzwerten reagiert werden. Dies würde sich also frühestens nach vier Schuljahren in vollem Umfang bedarfsmindernd auswirken.
Zweitens wird die Schülerschaft angesichts der Tatsache, dass im Verlauf des weiter anhaltenden Inklusionsprozesses mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Grundschulen lernen, heterogener. Steigende Klassengrößen stehen dem Ziel einer verstärkten Individualisierung allein schon deshalb im Weg, weil eine konstant bleibende Zeit der Lehrkraft auf eine höhere Schülerzahl aufgeteilt werden muss.
Drittens ist der Anstieg der Schülerzahlen nur zum Teil auf die gestiegenen Geburtenzahlen zurückzuführen, zum Teil aber auch auf die weiterhin hohe Zahl der Zuwanderer (nicht nur in Folge der Flüchtlingsbewegungen). Auch dies verstärkt die Heterogenität im Klassenzimmer und den Individualisierungsbedarf, dem eher in kleineren als in größeren Lerngruppen nachgekommen werden kann.
Auch eine Absenkung des Pflichtstundenumfangs für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe zöge einen verminderten Lehrkräftebedarf nach sich. Angesichts der Tatsache, dass ein Zusammenhang zwischen dem Umfang der Unterrichtszeit und dem Lernerfolg erwiesen ist, verbietet sich eine Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtszeit – zumal in einer Zeit, in der die Überprüfung der Bildungsstandards am Ende der vierten Jahrgangsstufe gegenüber früheren Jahren einen Leistungsrückgang belegt.
Erhöhung des Unterrichtsstundenangebots bereits beschäftigter Lehrkräfte

Im Schuljahr 2015/2016 waren in Deutschland 45,4 Prozent der (nicht stundenweise beschäftigten) Grundschullehrkräfte teilzeitbeschäftigt. In den östlichen Flächenländern waren dies nur 30,2 Prozent, in den westlichen Flächenländern 48,5 Prozent, in den Stadtstaaten 39,9 Prozent. Die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung generell zu erschweren, würde folglich in den östlichen Flächenländern deutlich weniger zusätzliche Unterrichtsstunden einbringen als in den Stadtstaaten und in den westlichen Flächenländern. Zudem könnte diese Maßnahme die Attraktivität des Berufsbilds für künftige Lehrkräfte schmälern. Die gleichen Einwände gelten bezüglich einer Anhebung des Mindestdeputats der Teilzeitbeschäftigten.
Anders würde sich die Situation bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine freiwillige Deputatserhöhung bzw. frühere Rückkehr aus der Beurlaubung darstellen. Durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch das gesicherte Angebot von Krippen-, Kindergarten und Ganztagsschulplätzen, könnte dies gelingen.
Weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Unterrichtsstundenangebots bereits beschäftigter Lehrkräfte wären die Verschärfung der Voraussetzungen für vorzeitige Pensionierungen sowie ein freiwilliges Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand.
Lehrerinnen und Lehrer jedoch, die vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aus dem Schuldienst ausscheiden möchten, tun dies in der Regel, weil sie sich den Belastungen des Unterrichtens nicht länger unterziehen möchten. Sie zu „zwingen“, weiterhin im Schuldienst zu bleiben, vermag evtl. das rechnerische Unterrichtsangebot anzuheben, erkauft dies aber mit steigenden Fehlzeiten und möglicherweise auch mit einer sinkenden Unterrichtsqualität.
Anders gestaltet sich dies für Lehrkräfte, die sich in der Lage fühlen, über die Pensionsgrenze hinaus zu unterrichten. Diese Option, durch eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze attraktiver gemacht wird, kann eine sinnvolle Maßnahme zur Steigerung des Unterrichtsangebots sein. Gleichzeitig sollte jedoch alles getan werden, um Lehrkräften zunächst das Erreichen der regulären Altersgrenze zu ermöglichen und die Fälle vorzeitigen Ausscheidens zu verringern.
Eine ähnlich geeignete Variante ist, das Heraufsetzen der erteilten Unterrichtsstunden auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten so die Möglichkeit, ihr wöchentliches Unterrichtsvolumen zu erhöhen (Teilzeitbeschäftigte verfügen ohnehin über diese Möglichkeit). Sie können die Mehrarbeit auf ein Arbeitszeitkonto verbuchen lassen und dadurch Zeit ansparen, die ihnen in späteren Jahren, allerdings frühestens nach Mitte der 2020er-Jahre, wenn sich der Lehrermangel wieder abschwächt, in Form einer Arbeitszeitreduzierung zurückgegeben wird. Alternativ kann für die freiwillige (übergangsweise) Arbeitszeiterhöhung ein Gehaltszuschlag erfolgen.


Gewinnung zusätzlichen Personals

Abschließend ist die Gewinnung zusätzlichen Personals eine wichtige Maßnahme, um dem anhaltenden Lehrermangel entgegenzuwirken. Eine erste Option ist die Übernahme von im Zuge der Flüchtlingskrise befristet eingestellten Fachkräften. Diese Fachkräfte (z. B. Personen, die ein Studium „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ ohne eine Lehramtsprüfung abgeschlossen haben) verfügen durch ihre Ausbildung sowie durch ihre aktuelle Unterrichtspraxis bereits über einen wesentlichen Teil der Voraussetzungen, einer regulären Grundschullehrkraft. Sie können, ggf. mit Auflagen zum nachträglichen Erwerb von Teilqualifikationen, als dauerhaft beschäftigte Grundschullehrkräfte eingestellt werden. Ihre Qualifikation wird angesichts der hohen Anteile von Kindern mit Migrationshintergrund sehr gefragt bleiben – auch jenseits der aktuell hohen Zahlen von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und geflüchteter Kinder.
Zusätzlich könnten ausländische Lehrkräfte rekrutiert werden. Dies macht Sinn, wenn deutschsprachige Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland eingeworben werden können. Dazu zählen auch einige aktuelle Projekte, in denen geflüchtete Lehrkräfte, etwa aus Syrien, an den Universitäten Bielefeld und Potsdam für einen Einsatz an deutschen Schulen weiterqualifiziert werden. Das hier zu erwartende Potenzial wird insgesamt aber eher gering bleiben.
Eine weitere Möglichkeit wäre, Studierende bereits nach Abschluss des Bachelorstudiums zu beschäftigen. Maßnahmen, die darauf zielen, Studierende von Lehramtsstudiengängen nach einem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums in den Schuldienst aufzunehmen und sie dazu zu verpflichten, in einem vorgegebenen Zeitraum die Pflichtleistungen und die Abschlussprüfung des Masterstudiums zu erbringen, können jedoch nur kurzfristig bzw. einmalig das Lehrkräfteangebot erhöhen, da diese vorgezogen eingestellten Studierenden den etwa zwei Jahre späteren Abschlussjahrgängen fehlen würden. Auch wichtig: Die lehrerbildenden Hochschulen müssen dafür Sorge tragen, die Schwundquoten im Lehramtsstudium zu senken. Durch bessere Studienberatung, Unterstützungsangebote und Anpassungen bei Lehre und Prüfungen könnte die Zahl der Absolventen rasch erhöht werden, ohne dass es dazu mehr Studienplätze bedarf.
Eine Maßnahme, welche in eine ähnliche Richtung geht, ist die Gewinnung von Studienabsolventen ohne Grundschullehramtsstudium. Dies zielt auf zwei unterschiedliche Gruppen, nämlich auf Absolventen von Lehramtsstudiengängen, die nicht auf das Lehramt Grundschule vorbereiten und auf die Absolventen universitärer Studiengänge, die gar nicht auf ein Lehramt vorbereiten: Angesichts der derzeitigen Mangelsituation ist es unverzichtbar, diese beiden Zielgruppen (in der Regel „Seiten- bzw. Quereinsteiger“ genannt) verstärkt für den Unterricht in Grundschulen zu gewinnen. Damit dies nicht zu einer unvertretbaren Minderung der Unterrichtsqualität und der Ergebnisse des Unterrichts führt, ist deren anspruchsvolle Qualifizierung für den Grundschulunterricht unverzichtbar. Dazu gehört auch, diese Qualifizierungsmaßnahmen einer systematischen Evaluation zu unterziehen und auch in den Blick zu nehmen, dass es nicht zu einer sozialen Schieflage bei der Verteilung von nicht regulär qualifizierten Lehrpersonen auf Schulen kommt.
Natürlich ist diese Aufzählung an Maßnahmen nicht abschließend und ein Bündel an Ansätzen wird nötig sein, um den akuten Lehrermangel zu mildern. In den kommenden Wochen werden wir Euch in weiteren Blogbeiträgen einzelne Maßnahmen und Befunde noch im Detail vorstellen. Aber wir sind neugierig: Welche Ideen habt Ihr, um dem zusätzlichen Bedarf an Lehrpersonen zunächst in Grund- und dann etwas versetzt in den Schulen der Sekundarstufe zu begegnen?


Am 25.01.2024 erschien ein weiterer Beitrag zu diesem Thema auf unserem Blog: Ein unerwarteter Hoffnungsschimmer: Der Lehrermangel in der Grundschule ist bald vorbei