Lieber Herr Wrase, Sie haben sich in Ihrer neuen Studie gemeinsam mit Sebastian Steinmetz, Marcel Helbig und Ina Döttinger die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention genauer angesehen. Das Ergebnis fassen Sie wie folgt zusammen: Während Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der Inklusion in den Schulen deutlich vorangekommen sind, findet diese in den meisten anderen Bundesländern nur unzureichend statt. Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz sind weitgehend untätig geblieben oder verzeichnen seit Geltung der UN-Konvention 2009 sogar Rückschritte. Wie sind Sie zu diesem Befund gekommen?

Die Umsetzung gerade der schulischen Inklusion ist in Deutschland in den vergangenen Jahren immer wieder betrachtet worden. Als ein wesentlicher Maßstab galt dabei bislang die Exklusionsquote – also: wie viele Kinder besuchen noch separate Förderschulen, trotz der Verpflichtung zur Inklusion? Und natürlich ist die Exklusionsquote nach wie vor ein wichtiger Indikator, aber wir wollten – und müssen – genauer prüfen, wie es mit der Umsetzung aussieht. Zu diesem Zweck haben wir die rechtlichen Vorgaben an ein inklusives Bildungssystem aus Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention angeschaut und daraus vier Anforderungen an ein UN-BRK-konformes Schulsystem herausgearbeitet: Dies sind Availability, Accessibility, Acceptability und Adaptability. Aus diesen vier Anforderungen ließen sich dann acht Gewährleistungen ableiten, die allen Schüler:innen nach Maßgabe des Menschenrechts zustehen (vgl. Abb. 1 und WZBrief):

  1. Verfügbarkeit inklusiver Bildung
  2. Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit inklusiver Bildung
  3. Recht auf gemeinsamen Unterricht
  4. Umsetzung inklusiver Bildungsziele
  5. (Sonder-)pädagogische Unterstützung im inklusiven Lernumfeld
  6. Angemessene Vorkehrungen und Barrierefreiheit
  7. Inklusionsbezogene Qualifizierung des pädagogischen Personals
  8. Strukturelle Transformation des Bildungssystems
Die Herleitung der acht Gewährleistungen über die vier Anforderungen aus Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

Und welche dieser Gewährleistungen der UN-BRK werden in Deutschland umgesetzt?

Dieser Schritt ist jetzt der wirklich spannende: Wie können wir messen, ob und inwieweit die Gewährleistungen auch erfüllt werden? Das hat in Deutschland bisher noch niemand gemacht.

Die große Herausforderung lag in der Frage, für welche Gewährleistungen sich überhaupt verlässliche Indikatoren ableiten ließen. Wir haben dafür das Struktur-Prozess-Outcome Modell benutzt, welches auf UN-Ebene für die Bildung menschenrechtlicher Indikatoren eingesetzt wird.

Im Ergebnis zeigt sich, dass in Deutschland aufgrund der ungenügenden Datenlage aktuell lediglich für vier der acht Gewährleistungen Indikatoren gebildet werden können – für Verfügbarkeit, diskriminierungsfreie Zugänglichkeit, (sonder-)pädagogische Unterstützung im inklusiven Lernumfeld und strukturelle Transformation. Für die übrigen vier Gewährleistungen – Organisationsformen, Umsetzung inklusiver Bildungsziele, Gewährleistung angemessener Vorkehrungen und Umsetzung inklusiver Bildungsziele – liegen keine ausreichenden Daten vor. Und das, obwohl die Bundesländer eigentlich nach Artikel 31 der UN-BRK dafür Sorge tragen müssten, eine geeignete Datengrundlage für das Monitoring zu schaffen. Dazu kommt, dass bei sonderpädagogischer Unterstützung im Lernumfeld zwar ein Indikator gebildet werden kann, dieser aber schlecht messbar bleibt. Es bleiben also drei mess- und vergleichbare Indikatoren übrig – Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Transformation.

Die drei Indikatoren sowie die Exklusionsquote haben wir als Grundlage für die Einschätzung der Entwicklung in den Ländern genutzt – und erwartungsgemäß zeigt sich hier ein sehr heterogenes Bild. Vor allem in den mittel- und süddeutschen Bundesländern hat so gut wie keine Umsetzung der UN-Anforderungen stattgefunden. Ostdeutschland ist ein besonderer Fall, da hier seit 1990 trotz Bevölkerungsrückgangs ein weit ausgreifendes Netz an Sonderschulen geschaffen wurde, das jetzt ungefähr auf das Niveau von Westdeutschland zurückgebaut wurde. Eine echte Transformation zu einem inklusiven Bildungssystem, wie es die UN-BRK verlangt, sehen wir eigentlich nur in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, bis zu einem gewissen Grad auch in Niedersachsen und Berlin. In Mecklenburg-Vorpommern wurde gerade die Schließung der Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen beschlossen, hier bliebt die weitere Entwicklung abzuwarten. Es gibt also einen massiven Nord-Süd-Gegensatz, und das hat nichts mit der Leistungsstärke des jeweiligen Schulsystems zu tun. Unsere Einordnungen haben wir im WZBrief zusammengefasst.

Was bedeutet das für die Umsetzung der UN-BRK insgesamt, und wie könnte es weitergehen mit diesem indikatorengestützten Ansatz?

Wir sind so weit gegangen, wie es mit den vorliegenden Daten möglich ist – und das zeigt auch, dass insbesondere der Verpflichtung des Monitorings in Deutschland noch nicht nachgekommen wird. Auch wie es in anderen Ländern aussieht, bedarf einer weiteren Analyse. Dafür sehen wir hier einen Grundstein gelegt: Unsere Studie betrachtet die Indikatoren nur für Deutschland, wären aber gut auf andere Länder zu übertragen. Es stellt sich die Frage, ob es Länder gibt, in denen für die übrigen Indikatoren belastbare Daten vorliegen oder ob sich aus den Daten anderer Länder gar noch andere Indikatoren ableiten. Falls dem so ist, liegt natürlich die Frage auf der Hand, was Deutschland daraus lernen könnte.

Insgesamt haben wir ein Instrument vorgelegt, das zwei Dinge leistet: Erstens kann durch die Analyse der belastbaren Indikatoren der Umsetzungsstand in Deutschland umfassender betrachtet werden als bisher, sodass die Länder in der Komplexität ihrer unterschiedlichen Schulsysteme und ihrem unterschiedlichen Inklusionsverständnis abgebildet werden. Und zweitens ist durch die Ableitung der Gewährleistungen die Basis für ein umfassendes internationales Instrument gelegt, das auf lange Sicht auch einen internationalen Vergleich in der Umsetzung der UN-BRK ermöglichen würde. DAS wäre ein Quantensprung, um verlässlich zu beschreiben, inwiefern der Gesetzesanspruch auf ein inklusives Schulsystem tatsächlich umgesetzt wird und wo die dringenden Handlungsbedarfe in den einzelnen Ländern liegen.

 

Herzlichen Dank für das Gespräch.