Viele Bundesländer können derzeit ihren Lehrerbedarf nicht mit regulären Lehramts-Absolventen decken. Die Absolventenzahlen haben mit dem Ersatzbedarf für Ruheständler und mit den steigenden Schülerzahlen nicht mitgehalten. Deshalb kommen vermehrt Quer- und Seiteneinsteiger zum Einsatz: Während im Jahr 2007 bundesweit nur 529 Quereinsteiger die Arbeit in öffentlichen Schulen aufnahmen, waren es im Jahr 2018 bereits rund 4.800 Personen. Dies entspricht etwa 13,3 Prozent aller Neueinstellungen.
Weil Quereinsteiger typischerweise über weniger pädagogisch-psychologisches Wissen verfügen als ihre grundständig ausgebildeten Kollegen, sind sie auf besondere Unterstützung in der Vorbereitung und Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen angewiesen. Wie werden sie aber in Schulen und Kollegien integriert? Dieser Frage ging eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2018 mit Blick auf die öffentlichen Grundschulen in Berlin nach. Neben dem Quereinsteigeranteil im Kollegium haben wir darin insbesondere untersucht, ob Quereinsteiger verstärkt an Schulen in herausfordernder Lage, sog. Brennpunktschulen, eingesetzt werden. Unsere Untersuchung basierte ursprünglich auf Daten der Berliner Schulstatistik für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18. Da inzwischen auch Daten für das darauffolgende Schuljahr vorliegen, konnten wir die bestehende Analyse jetzt fortschreiben.
Im Schuljahr 2016/17 gehörten im Durchschnitt 4,3 Prozent der Lehrkräfte an Berliner Grundschulen zur Gruppe der Quereinsteiger. Hinter diesem Durchschnittswert verbirgt sich jedoch eine erhebliche Spannweite Während an vielen Schulen gar keine Quereinsteiger zu finden waren, bestand an anderen das Kollegium zu fast einem Viertel aus Quereinsteigern. Diese Unterschiede zwischen den Schulen sind jedoch nicht zufällig. Vielmehr konnten wir zeigen, dass der Quereinsteigeranteil systematisch mit dem Anteil an Schülern mit Lernmittelbefreiung (sowie an Schülern mit Zuwanderungshintergrund) zusammenhängt. Also: Je mehr arme Schüler an einer Schule, desto häufiger werden sie von Quereinsteigern unterrichtet. An privilegierten Schulen (Armutsanteil bis 20 Prozent) unterrichteten im Schnitt nur 3,1 Prozent Quereinsteiger. An Schulen mit einem Armutsanteil von mehr als 80 Prozent lag der Quereinsteigeranteil hingegen mehr als doppelt so hoch, nämlich bei 6,7 Prozent.
In den Jahren seit dem Schuljahr 2016/17 hat sich der Mangel an grundständig studierten Lehrkräften in Berlin weiter verschärft. Auch die soziale Schere beim Einsatz der Quereinsteiger hat sich damit weiter geöffnet. Während sich der mittlere Anteil von Quereinsteigern an Grundschulen von 4,3 Prozent im Schuljahr 2016/17 auf 8,5 Prozent im Schuljahr 2018/19 innerhalb von zwei Jahren fast verdoppelt hat, ist der Quereinsteigeranteil an Schulen mit vielen armen Kindern (über 80 Prozent) im selben Zeitraum von 6,7 auf 14,0 Prozent hochgeschnellt. Dies entspricht einem Anstieg um 109 Prozent. Im Gegensatz dazu erhöhte sich der Anteil an Quereinsteigern bei wenig belasteten Schulen lediglich von 3,1 Prozent auf 5,5 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg von 77 Prozent. Dies bedeutet: Auch, wenn Quereinsteiger an Berliner Grundschulen insgesamt normaler werden, ballen sie sich gleichzeitig verstärkt an solchen Schulen, die ohnehin schon über vielfältige Herausforderungen verfügen.

Offenbar gibt es eine deutliche Tendenz von Lehramts-Absolventen, als „schwierig“ empfundene Schulstandorte zu meiden. Mit steigendem Quereinsteigeranteil tritt diese Tendenz deutlicher zutage. Seitens der Bildungspolitik ist deshalb eine veränderte Steuerung in der Lehrkräfteversorgung angezeigt. Unsere Studie aus dem Jahr 2018 enthält zahlreiche Vorschläge, auf welche Weise eine gerechtere Verteilung der Lehrkräfte über alle Grundschulen erreicht werden kann. Dazu gehört einerseits die Steigerung der Attraktivität von Schulen in herausfordernder Lage und andererseits die stärkere Regulierung des Zuweisungsverfahrens. Wenn angehende Lehrkräfte selbst bei der Wahl der Ausbildungsschule mitbestimmen können, sollten insbesondere Schulen in herausfordernder Lage perspektivisch einen attraktiven Arbeitsort darstellen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Schulen entsprechend ihrer besonderen Bedarfe auszustatten und durch die Möglichkeit der Kapitalisierung nicht besetzbarer Stellen flexibel einsetzbare Ressourcen zu gewähren. Darüber hinaus können Schulen in herausfordernder Lage auch dadurch attraktiver werden, indem der Einsatz an diesen Schulen zu einer Voraussetzung für die Übernahme von Leitungstätigkeiten wird. Somit könnten verstärkt ambitionierte Lehrkräfte an diese Schulen geholt werden, die sich dort pädagogisch bewähren können und deren Einsatz anschließend durch Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung honoriert wird.
Außerdem könnte die Lehrkräftezuweisung auch stärker reguliert werden. Regulär ausgebildete Lehramtsanwärter und Quereinsteiger könnten etwa den Schulen zentral zugewiesen werden. Alternativ kann auch eine Quote festgesetzt werden, die vorgibt, wie viele Quereinsteiger maximal an einer Schule unterrichten dürfen. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat sich in diesem Schuljahr stattdessen dafür entschieden, die Verteilung der Quereinsteiger über eine festgesetzte Mindestzahl an Quereinsteigern pro Schule zu regeln. Je nach Größe hat jede Schule mindestens einen bzw. zwei Quereinsteiger im Vorbereitungsdienst zu übernehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Schulen, auch diejenigen, die bislang ohne Quereinsteiger im Kollegium gearbeitet haben, sich an der Integration und Begleitung dieser neuen Lehrkräfte beteiligen. Allerdings reichen die Vorgaben nicht aus, um die soziale Schieflage bei der Verteilung von Quereinsteigern auf Schulen auch nur ansatzweise auszugleichen. Das zeigt eine Simulation mit den Daten des Schuljahres 2018/19 die wir durchgeführt haben, um den Effekt abzuschätzen.
Der durchschnittliche Anteil der Quereinsteiger würde bei 8,8 Prozent liegen (gegenüber 8,5 Prozent real). Etwa einem Viertel aller Grundschulen (26 Prozent) wären mehr Quereinsteigende zugewiesen worden, als dies tatsächlich der Fall war. An armen Schulen würde der Quereinsteigeranteil von 14 auf 12,2 Prozent zurückgehen; an sozial privilegierten Schulen würde der Anteil hingegen von 5,5 auf 7,2 Prozent steigen.
Auch, wenn eine Gleichverteilung von Quereinsteigern auf Grundschulen, unabhängig von der sozialen Zusammensetzung, auf diesem Weg also nicht erreicht werden kann, sollten andere Bundesländer dem Berliner Beispiel zumindest dahingehend folgen, dass sie ebenfalls die Lehrkräfteversorgung systematisch mit Blick auf ihre soziale Verteilung hin analysieren. Die dazu benötigten Daten werden allerdings bislang nicht überall auf Landesebene erfasst. Grundsätzlich bleibt es zudem von hoher Dringlichkeit, die Tendenz zu stark segregierten Schulen zugunsten einer besseren sozialen Durchmischung umzukehren. Dies würde auch eine faire Lehrerversorgung erleichtern.