In Berlin können Eltern die Grundschule für ihr Kind nicht frei wählen. Stattdessen ist die Stadt in Einzugsgebiete eingeteilt, der Wohnort bestimmt über den Bildungsort. Für viele Familien ist das ein hochsensibles Thema, weil sie die Bildungschancen ihrer Kinder gern in der eigenen Hand hätten. Schließlich können sich die Grundschulen in der näheren Umgebung durchaus stark voneinander unterscheiden, weshalb immer wieder Eltern per Anwalt gegen den amtlich zugewiesenen Grundschulplatz vorgehen. Vor allem sozial Bessergestellte versuchen, ihr Kind an der favorisierten Schule einzuklagen.

In einem Blogbeitrag auf algorithmenethik.de beschreibt Ralph Müller-Eiselt, wie der Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg dieser Herausforderung mit algorithmischer Hilfe begegnet.

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