Horst Weishaupt im Gespräch mit Nicole Hollenbach-Biele

In den vergangenen Jahren hat das Schulteam der Bertelsmann-Stiftung gemeinsam mit wissenschaftlichen Partner:innen regelmäßig kleinere und größere Studien z. B. zum Ganztagsausbau, zur Entwicklung des inklusiven Lernens oder auch zum Lehrermangel insgesamt und in einzelnen Fächern herausgegeben. In der Regel stützen wir uns in diesen Analysen auf die öffentlich zugänglichen Daten der amtlichen Schul- und Bildungsstatistik von Bund und Ländern. In diesen amtlichen Statistiken liegt aus unserer Sicht viel Potenzial für die Analyse von Entwicklungen im Schulwesen und von Bildungsverläufen. Im Gespräch mit Horst Weishaupt, dem ehemaligen Leiter der DIPF-Arbeitseinheit „Steuerung und Finanzierung des Bildungswesens“ und Mitherausgeber des Bildungsberichts „Bildung in Deutschland“, loten wir im Folgenden die Möglichkeiten und Grenzen des öffentlich zugänglichen Datenangebots aus.

Lieber Horst Weishaupt, warum werden eigentlich die Daten der Bildungsstatistik insgesamt so selten für die Bildungsforschung genutzt?

Tja, eigentlich bieten Bildungsstatistiken umfangreiche Daten über Bildungsinstitutionen sowie die an Bildungsprozessen beteiligten Akteure und werden regelmäßig erhoben, auch im schulischen Bereich. Aber die Distanz der Bildungsforschung zur Bildungsstatistik kommt nicht von ungefähr, denn erst in den letzten fünfzehn Jahren hat sich das bildungsstatistische Datenangebot deutlich verbessert. Durch die Erweiterung der Jugendhilfestatistik und der Berufsbildungsstatistik gibt es seit einigen Jahren auch für diese Bildungsbereiche neben der Hochschulstatistik ein bundesrechtlich geregeltes und deutschlandweit nach einheitlichen Kriterien erhobenes relativ differenziertes Datenangebot. Durch den Ausbau von Forschungsdatenzentren bei den Statistischen Ämtern und dem Bundesinstitut für Berufsbildung wurden ergänzend der Zugang der Forschung zu den Daten erleichtert und die Analysemöglichkeiten erweitert. Über die Forschungsdatenzentren und die Forschungsstelle Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund können Forschende sich kompetent bei geplanten Analysen beraten lassen.

Dass dieses inzwischen umfangreiche Datenangebot wenig genutzt wird, liegt nach meiner Ansicht an der fehlenden Ausbildung im Rahmen der Empirieausbildung im Bereich der Bildungsforschung. Es wird wenig dafür getan, Sekundäranalysen mit amtlichen Statistiken anzuregen und Kompetenzen für deren Durchführung zu entwickeln, obwohl – durch das bereitstehende, aufbereitete Datenmaterial – amtliche Statistiken eine ideale Grundlage für empirische Examensarbeiten darstellen. Früher musste ich mir noch die Tabellen aus gedruckten Veröffentlichungen zusammenstellen, heute liegt das Material elektronisch vor und kann sofort aufbereitet und analysiert werden.

Wie steht es denn aktuell um das Datenangebot im Bereich von Schule? Gibt es inzwischen einen – von vielen immer wieder angekündigten – Kerndatensatz zu allen Bundesländern, auf dem differenziertere Analysen aufsetzen könnten?

Die Kultusministerkonferenz konnte sich bis heute nicht auf eine bundeseinheitliche Grundlage zur Erhebung, Dokumentation und Zugänglichkeit der Schulstatistik verständigen. In der „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom 15.10.2020 wird der seit 2003 noch nicht umgesetzte Beschluss der KMK, die Schulstatistik auf Individualdatenerhebungen und einen Kerndatensatz umzustellen und die Individualdatensätze um Pseudonyme zu ergänzen, um Längsschnittanalysen zu Bildungsverläufen zu ermöglichen, erneuert.

In fünf Ländern ist die Umsetzung des Kerndatensatzes noch nicht absehbar, in den anderen Ländern nur teilweise oder weitgehend realisiert. Vergleichbar ist die Situation bezogen auf die Individualdatensätze, um individuelle Merkmalsverknüpfungen zu ermöglichen. Ein besonders großes Problem stellt die Erfassung der Unterrichtseinheiten und deren Verknüpfung mit den Schüler- und Lehrkräftedaten dar. Nur in fünf Ländern (Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen) ist die jahrgangsübergreifende Verknüpfbarkeit von Daten über Pseudonyme und damit die Analyse der Bildungsverläufe der Schülerinnen und Schüler seit mehreren Jahren möglich. Ob sich durch die Ländervereinbarung bei der Weiterentwicklung der Schulstatistik tatsächlich in den nächsten Jahren etwas bewegt, erscheint mir zweifelhaft.

Dies wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf die Kultusbürokratie der Länder, sondern auch die bildungspolitisch Verantwortlichen in den Landtagen. Sie müssten z. B. darauf drängen, dass neben der Staatsangehörigkeit auch der Migrationshintergrund von Schülerinnen und Schülern erfasst wird. Ein zweites Beispiel: Die Kontrolle über die Einhaltung der Stundentafel und eine ausreichende Fachlehrerversorgung, damit der rechtlich vorgesehene Unterricht auch realisiert werden kann, sollte eine zentrale Aufgabe der Landtage sein. Sie kann nicht erfüllt werden, wenn die Unterrichtseinheiten nicht erfasst und mit den Lehrkräftedaten verknüpft werden können.

In unseren Analysen beziehen wir uns sehr häufig auf die Daten des statistischen Bundesamts und ergänzen diese um die Daten aus den statistischen Landesämtern. Wir haben dabei schon oft genau das erlebt, was Sie gerade geschildert haben: Bestimmte Daten waren nicht oder nur lückenhaft zu bekommen.

Ja, der Zugang zu den Daten der Schulstatistik ist nach wie vor mehr als umständlich. Da gibt es (1) die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts, (2) die Veröffentlichungen der Statistischen Landesämter und schließlich (3) die, nur über die Kultusministerien oder das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erhältlichen Daten. Das statistische Bundesamt nimmt Daten aus den Ländern auf, die in einigermaßen vergleichbarer Form aus allen 16 Bundesländern gemeldet werden. Allerdings müssen hier vor der Verwendung und Interpretation der Daten die Fußnoten zu den einzelnen Datensätzen genau gelesen werden, denn der Teufel steckt im Detail: Weil es bis heute in Deutschland keine rechtliche Verpflichtung gibt, regelmäßig Länderdaten an das Statistische Bundesamt zu liefern, werden für die Datensätze dort teilweise Daten geschätzt oder aus Vorjahren übernommen. Wegen fehlender rechtlicher Grundlagen gibt es keine Möglichkeit der Durchsetzung einheitlicher Erhebungskriterien und Qualitätsstandards. Dies übersehen viele Nutzer der bundesstatistischen Veröffentlichungen.

Das Datenangebot in den Ländern geht im Übrigen deutlich über die in der Bundesstatistik enthaltenen Informationen hinaus. So gibt es statistische Informationen über die Schulen nach Struktur und Trägern, über die Schülerinnen und Schüler nach individuellen Merkmalen und den erreichten Schulabschlüssen, zum Personal nach persönlichen Merkmalen, Qualifikation und Beschäftigungsumfang und den Unterrichtseinheiten nach Klassen und Fächern. Das muss aber zum Teil aufwändig angefragt werden und dann machen auch nicht alle Länder alle Daten wirklich zugänglich, soweit sie diese überhaupt erheben.

Das klingt alles sehr kompliziert und unübersichtlich und setzt anscheinend umfangreiche Kenntnisse voraus, die – wie Sie schon sagten – eigentlich im Studium, in der Forschungsausbildung vermittelt werden müssten. Haben Sie konkrete Beispiele, die deutlich machen, welche Möglichkeiten die Schulstatistik jetzt schon bietet?

Ja, Beispiele für wirklich spannende Fragestellungen, die sich mit Hilfe der Schulstatistik beantworten lassen, gibt es viele. Ich greife mal drei Beispiele raus:

So lässt sich die Versorgung mit Schulangeboten im längeren zeitlichen Vergleich und im Vergleich zwischen den Bundesländern sehr gut mit den vom Sekretariat der Kultusministerkonferenz bereitgestellten Daten zu Schülern, Klassen, Lehrkräften und wöchentlich erteilten Unterrichtsstunden analysieren. Die entsprechenden Daten stehen für alle Bildungsbereiche und Schularten rückwirkend ab 1992 zur Verfügung. Unterhalb der Länderebene können bei den Statistischen Landesämtern oder den Kultusministerien die gleichen Daten für Kreise, Gemeinden und gegebenenfalls auch für einzelne Schulen angefordert werden. Teilweise muss man dabei allerdings ältere Daten nacherfassen, weil sie bislang nur als gedruckte Tabellen vorliegen. Die Analyse dieser Daten würde jedenfalls umfangreiche Erkenntnisse zur Personalversorgung von Schularten, zu Unterschieden im Unterrichtsangebot und der Zahl der Schüler je Klasse im Zeit- und Ländervergleich ermöglichen. Torsten Dietze hat in seiner Dissertation zur Entwicklung der Förderschulen in Deutschland diese Möglichkeiten mit hohem analytischem Gewinn genutzt.

Wer Informationen über den Unterricht in einzelnen Fächern in der Grundschule und Sekundarstufe I sucht, findet in den regelmäßigen schulstatistischen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes immerhin Informationen über den Fremdsprachenunterricht. Das statistische Bundesamt veröffentlicht hier in der Regel keine Zeitreihen, hält diese aber manchmal im Hintergrund vor und gibt sie auf Anfrage heraus. Informationen über den Unterricht in anderen Fächern (oder fachfremd erteilten Unterricht) müssen bei den Statistischen Landesämtern erfragt werden. In einigen Ländern kann es sein, dass die Statistischen Landesämter dann um eine Anfrage beim Kultusministerium bitten, weil einige Kultusministerien nur den Teil des gesamten statistischen Datenbestands weitergeben, den die Statistischen Landesämter für ihre eigenen Veröffentlichungen bzw. die Weitergabe an die Bundesstatistik benötigen. Wie lückenhaft aber der Datenbestand ist, erlebten wir bei der Analyse der Situation des Musikunterrichts. Punktuelle Informationen finden sich gelegentlich in den Antworten auf Anfragen von Abgeordneten in den Landtagen, die sich etwa für die Situation des Unterrichts in einzelnen Fächern oder des mutter-/herkunftssprachlichen Unterrichts interessieren und Auskunft auch dann erhalten müssen, wenn die Daten nicht regelmäßig erhoben und veröffentlicht werden.

Und mein drittes Beispiel: Bisher ist es nur in einigen Ländern möglich, Daten über die Schülerinnen und Schüler nach Wohn- und Schulort zu erhalten. Diese Daten eignen sich unter anderem für die Analyse der Situation sonderpädagogischer Förderung im ländlichen Raum und oder auch für die Bildungsbeteiligung bzw. die Chance auf den Besuch einer bestimmten Schulart nach Wohnort. So ließe sich beispielsweise die Struktur der sogenannten Bildungspendler – also der Schülerinnen und Schüler, die weite Wege in Kauf nehmen, um zu einer Wunschschule zu kommen – analysieren. Allerdings liegt auch hier die Schwierigkeit im Detail: Neben dem Geschlecht und der Nationalität (einige Länder erfassen auch mehrere Staatsbürgerschaften) werden über die einzelnen Schülerinnen und Schüler nur noch recht allgemeine Migrationsmerkmale (im Ausland geboren, nichtdeutsche Familiensprache) erhoben. Diese Erhebungsmerkmale für den Migrationshintergrund der Schülerinnen und Schüler weichen z. B. von der Bevölkerungsstatistik (die auch Elternmerkmale berücksichtigt) ab und unterscheiden sich zudem zwischen den Ländern. Hier muss also mit besonderer Sorgfalt ausgewertet werden – z. B. durch einen Vergleich mit der Kinder- und Jugendhilfestatistik oder mit dem Mikrozensus, um auf Landesebene die Daten der Schulstatistik zum Migrationshintergrund mit der Bevölkerungsstatistik abzugleichen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

Sie sprachen auch das Datenangebot des Sekretariats der Kultusministerkonferenz an. Welche Daten werden dort gesammelt?

Die Schuldaten für internationale Statistiken der EU und der UNESCO werden nur teilweise vom Statistischen Bundesamt zusammengestellt. Etwa zu dem Unterricht nach Fächern liefert das Sekretariat der KMK diese Daten, teilweise auf der Grundlage von Schätzungen der Länder, weil keine Statistik dazu erhoben wird. Daneben erfasst sie weitere Daten, die nur teilweise veröffentlicht werden. Dazu gehören Daten zur Ganztagsschule und den Abiturnoten im Ländervergleich, zur sonderpädagogischen Förderung und zur Einstellung von Lehrkräften. Kürzlich wurde eine Sondererhebung zum Religionsunterricht veröffentlicht, denn dieser wird nur in einigen Ländern differenziert regelmäßig statistisch erfasst. Auf Anfrage verfügbar sind die Kursbelegungen in der gymnasialen Oberstufe nach Ländern. Obwohl diese Daten durchaus von allgemeinem Interesse sind, sind sie seit vielen Jahren nicht mehr wissenschaftlich ausgewertet worden. Die Schulstatistik bietet, wie auch dieser Hinweis zeigen, vielfältige Analysemöglichkeiten, die von der Forschung viel zu wenig genutzt werden.

Nochmal zurück zu der Ländervereinbarung von 2020. In den diese Vereinbarung ergänzenden politischen Vorhaben sehen es „die Länder als notwendig an, zusätzlich zu den in der Gesamtstrategie vereinbarten Schwerpunkten auch den Übergang vom Elementar- zum Primarbereich stärker in den Blick zu nehmen und dessen Erfolg wissenschaftlich zu überprüfen.“ Welche zusätzlichen Datenquellen und -verknüpfungen für die Bildungsstatistik dürfen wir denn damit für die Zukunft erwarten?

In diesem Zusammenhang sind vor allem die landesweiten Sprachstandserhebungen und die medizinische Schuleingangsuntersuchung wichtige Datenbestände, um Informationen über die Lernausgangslage der Kinder bei Schulbeginn zu erhalten und gezielte Fördermaßnahmen sofort beginnen zu können. Das wäre für die Weiterentwicklung des Bildungsmonitorings äußerst wünschenswert – vor allem wenn die Daten der Sprachstandserhebungen und der Schuleingangsuntersuchungen über Pseudonyme oder andere datenschutzrechtlich mögliche Verfahren (z. B. einen vertrauenswürdigen Dritten, wie dies z. B. Hamburg vorsieht) mit Daten der Schulstatistik verknüpft werden könnten, um bildungsbereichsübergreifende Analysen von Bildungsverläufen zu ermöglichen. Es ist hoffentlich nur noch eine Frage der Zeit, bis dies von den Bundesländern umgesetzt wird – einzelne sind hier ja schon auf dem Weg und zeigen, welche Chancen in einem solchen Vorgehen liegen. Das sollte eigentlich Rückenwind geben. Die Möglichkeiten für eine Verknüpfung sind jedenfalls gegeben.

 

Herzlichen Dank für das Gespräch.